Das Gerichtsvollzieherwesen bedarf struktureller Reformen.

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Das Gerichtsvollzieherwesen bedarf struktureller Reformen.

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

der Gesetzentwurf wurde in dem Forum offensichtlich noch nicht veröffentlicht, deshalb nachfolgend eine Kurzfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Chemnitz


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 vom 20.06.2007
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a)
A. Problem und Ziel
Das Gerichtsvollzieherwesen bedarf struktureller Reformen. Um die Effizienz der Zwangsvollstreckung
mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern, sind eindeutige verfassungsrechtliche Grundlagen für
die Übertragung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher von justizeigenen Beamten auf Beliehene zu
schaffen, die auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig sind (Beleihungssystem). Der
Einsatz von Beliehenen verbessert die Effizienz der Zwangsvollstreckung, indem er neue Leistungsanreize
schafft, die im gegenwärtigen System mit der aufwändigen, umstrittenen und sehr konfliktträchtigen
Bürokostenentschädigung nicht möglich sind. Zwar ermöglicht das Grundgesetz schon jetzt in gewissem
Umfang die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Beliehene, die Auslegung der maßgeblichen
Vorschrift des Artikels 33 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist allerdings mit nicht unerheblichen
Schwierigkeiten behaftet.
B. Lösung
Durch Einfügung einer spezifischen Verfassungsnorm wird klargestellt, dass der einfache Gesetzgeber
Private mit den Aufgaben des Gerichtsvollziehers beleihen kann. Dabei ist die staatliche Verantwortung
für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen.
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