amtspflichtverletzung gerichtsvollzieher

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

amtspflichtverletzung gerichtsvollzieher

Beitrag von Anonymous »

verehrtes forum, folgender sachverhalt :

wir haben aus dem verkauf einer diskothek einen titulierten anspruch gegen den erwerber der diskothek in höhe von ueber 45.000,- euro.

da der schuldner mit der zahlung lange in verzug ist, haben wir im dezember 2006 einen gv beauftragt, diese zahlung zu pfänden.

die disko ist jedes wochenende geöffnet und macht gute umsaetze, dennoch zahlt der schuldner nicht.

trotz mehrfacher aufforderung durch unseren rechtsanwalt hat der gv keinerlei pfändungen bzw. kassenpfändungen durchgeführt.

dies, obwohl der gv konkret von unserem rechtsanwalt auf :

veranstaltungstermine mit hohen umsatzen
website des schuldners
adresse und anwesenheit des schulners usw.

hingewiesen wurde.

der gv hat lediglich telefonate mit dem schuldner gefuehrt ohne wesentlichen erfolg.

da die diskothek in wenigen wochen aus baulichen gründen schliessen muss, ist zudem die gefahr gegeben, dass nach dem schliessen der diskothek zum einen die kassen-pfaendungsmöglichkeit dort nicht mehr besteht, zum anderen unklar ist welche einnahmen der schuldner nach schliessung des disko noch hat.

auch dieser termin ist dem gv bekannt.

ist hier gefahr in verzug ?

der gv unterlässt unserer meinung nach schuldhaft mögliche pfändungen in der disko und in der wohnung des schuldners.

besteht daher wegen amtspflichtverletzung schadenersatzpflicht des gv, wenn wegen der schliesung der disko bei dem schuldner keine pfändungen mehr möglich sind, weil er keine einnahmen mehr hat ? uns würde dann ein grosser schaden entstehen.

auch unseren konkreten auftrag, die eidesstattliche versicherng abzufragen, hat der gv bisher nicht erfüllt.

vieleicht kann das forum zu diesem sachverhalt etwas ausführen.

besten dank
Anonymous

AW: amtspflichtverletzung gerichtsvollzieher

Beitrag von Anonymous »

Dieser GV macht seinen Job ganz sicher nicht korrekt. Fordere den Gerichtsvollzieher ausdrücklich zum entsprechenden Handeln mit einer Frist von 2 Wochen auf. Ggf. schreibe alles genau auf und verklage diesen Gerichtsvollzieher auf Schadensersatz.

Aufgrund Deines erwirkten Titels, wäre es ratsam einen weiteren Gerichtsvollzieher zu beauftragen (Auftrag an Gerichtsvollzieherverteilerstelle Deines Amtsgerichts bzw. über einen Anwalt).
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