ggf wichtig für die im "Heimarbeitsbüro" eingesetzten Prüfungsbeamten für Gerichtsvollzieher (zB in Bayern).
BFH, Urteil v. 29.11.2006, VI R 3/04 (veröffentlicht am 28.12.06)
2. Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutzung von Wohnraum gezahlte Aufwandsentschädigung (§ 17 BBesG) ist nur steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug der Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer gegeben sind.
mehr dazu:
http://14775.rapidforum.com/topic=100382231057
http://5376.rapidforum.com/topic=101375578284
Arbietszimmer Steuer - Info f.d. outgesourcten PrüfBeamten
Moderator: Petra Bausch