Räumung und Pfändung - 2 Aufträge

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Räumung und Pfändung - 2 Aufträge

Beitrag von Anonymous »

Es liegt ein Auftragsschreiben mit dem Antrag vor, die Zwangsräumung gem. Ziff. 1 d. Urteils und die Pfändung wegen der Forderung aus Ziff. 2 des Urteils vorzunehmen.
Frage: Handelt es sich kostenrechtlich hierbei um zwei oder um einen Auftrag?
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass es sich kostenrechlich um einen Auftrag handelt.
Nun lese ich unter Anmerkung 17 Schröder-Kay zu KVNr. 221, dass ein Auftrag zur Wegnahme und ein Auftrag zur Pfändung kostenrechtlich niemals einen Auftrag darstellen, sondern immer zwei Aufträge ("Wegnahme und Pfändung können nicht Gegenstand desselben Auftrags sein.").
Wenn das zutreffend ist, warum sollte es dann bei einem Auftrag auf Räumung und Pfändung anders sein? Es müßte sich dann ebenfalls kostenrechtlich um zwei Aufträge handeln.
Für evtl. Antworten bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.




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Anonymous

AW: Räumung und Pfändung - 2 Aufträge

Beitrag von Anonymous »

(2) Es handelt sich jedoch um denselben Auftrag, wenn der Gerichtsvollzieher gleichzeitig beauftragt wird,

1. einen oder mehrere Vollstreckungstitel zuzustellen und hieraus gegen den Zustellungsempfänger zu vollstrecken,
2. mehrere Zustellungen an denselben Zustellungsempfänger oder an Gesamtschuldner zu bewirken oder
3. mehrere Vollstreckungshandlungen gegen denselben Vollstreckungsschuldner oder Vollstreckungshandlungen gegen Gesamtschuldner auszuführen;

Auch ich bin bisher davon ausgegangen, dass es sich bei einer Räumung und der Vollstreckung wegen der Kosten gegen den selben Schuldner um mehrere Vollstreckungshandlungen gegen denselben Vollstreckungsschuldner handelt.
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