Entschädigungsverordnung nichtig BY BayVGH

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Entschädigungsverordnung nichtig BY BayVGH

Beitrag von Anonymous »

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Normenkontrollklage Entchädigung am BayVGH am 16.10.06 entschieden

Freistaat Bayern unterliegt in vollen Umfang
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Thema: NN ./. Freistaat Bayern; Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über die Musternormenkontrollverfahren; Unwirksamkeit der Entschädigungsverordnungen 2001 bis 2003
Datum: 26.10.06 20:14:37 Westeuropäische Sommerzeit
Von: vierke@fuesser.de

An: josefstamm@aol.com

Anhang: 00256-0300082SSTZBeschl.BayVGHv.16.10.2006.2006 (882883 Bytes) DL Zeit (64000 Bit/s): < 4 Minuten
Internet-eMail: (Details)



Sehr geehrter Herr NN
als Anlage erhalten Sie vorab den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Oktober 2006 (gleich lautend in allen anhängigen Musternormenkontrollverfahren). Ich werde diesen in den nächsten Tagen nach gründlicher Analyse kommentieren. Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen des Senates auf Seite 15 ff, insbesondere auf Seite 16 unten und Seite 17 oben.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Entschädigungsverordnungen für die Abrechnungsjahre 2001, 2002 und 2003 nichtig sind. Es dürfte für den Freistaat Bayern nicht einfach sein, diese rückwirkend zu "reparieren". Eine ausführliche Würdigung folgt.
Mit freundlichen Grüßen


Roman Götze
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Füßer & Kollegen
Thomaskirchhof 17, 04109 Leipzig
Tel.: 0341-70228-0; Fax: -28
eMail: vierke@fuesser.de website: http://www.fuesser.de (dort finden Sie in Kürze auch die Entscheidung)


Anmerkung JKS:
die Leidtragenden sind und bleiben die Gerichtsvollzieher.

Fehler der hohen Verwaltung, die Ignoranz vor Entwicklungen und Bedarf
dürfen nun -erneut- die Betroffenen GV austragen.

In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist
Als der, der ihn gemacht hat (C v Ossietzky)


Unverantwortlich ist
-wenn Verantwortliche keine Sachkunde
- Sachkundige aber keine Verwantwortung haben
Anonymous

AW: Entschädigungsverordnung nichtig BY BayVGH

Beitrag von Anonymous »

Wer die Vorgaben und Erwartungen des möglicherweise künftig "Beliehenen" GV in den Entwürfen zum GVGesetz, den Aufgaben nach der jetzt gültigen GVGA und GVO einerseits mit den Planungen der künftigen Entschädigungsregelungen 2007 vergleicht, erkennt die Diskrepanzen zwischen Forderung und Gegenleistungen deutlich.

Eine neuerliche Unterdeckung gravierender Art ist offensichtlich.
Dazu auch die Mißachtung der Vorgaben des Urteils des BVewg aus 2004 mit der Folge, dass

auch gegen die neue EntschVO mit Sicherheit massiv und zahlreich in Zusammenschlüssen außerhalb des Verbandes wiederum der Rechtsweg
beschritten werden wird (mit guten Aussichten).


Ggf. führt dies auch dazu, dass sich ein neuer Verband mit tats. Wahrnehmung der Interessen und tats. Lobbyarbeit außerhalb der Justiz gründet.

Leider zeichnet sich ab, dass die Justizverwaltung ihre "Jagd auf die wahren Leistungsträger der Justiz" fortsetzt statt deren Säumnisse der letzten Jahre endlich aufzuarbeiten.

Wer seine Mitarbeiter derart demotiviert, darf sich nicht wundern, wenn jedes Engagement zurückfällt.
Das dient nicht der Sicherstellung des Justizgewährungsanspruchs auf Vollstreckung.
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