Über die GVV-Stelle ging mir ein Antrag auf Zustellung eines Vorläufigen Zahlungsverbotes an Drittschuldner und Schuldner zu.
Die Drittschuldnerin (GmbH) hat ihren Sitz in Österreich, die Schuldnerin (GmbH) in meinem Bezirk.
Den Auftrag habe ich vorschriftsmäßig gemäß § 20 Absatz 2, Satz 2 meiner Dienstbehörde vorgelegt.
Den Zustellungsauftrag habe ich von dort zurückerhalten mit der Weisung, die Zustellung an die Drittschuldnerin durch Einschreiben gegen Rückschein vorzunehmen.
Ich werde selbstverständlich die Weisungen meines Direktors ausführen, würde aber sicherheitshalber wissen, ob die Zustellung auf diese Art und Weise wirksam ist.
Ich war bis heute der Meinung, die Zustellung müsse im Wege der Auslandszustellung nach ZRHO erfolgen.
Der Direktor hat unter anderem auf Stöber Forderungspfändung, 13. Auflage Randnotiz 39 verwiesen.
Wie verhalte ich mich, falls mir demnächst der Zustellungsauftrag bezüglich eines eventuell in dieser Sache erlassenen PfüB zugeht?
Zustellung "Vorläufiges Zahlungsverbot" im Ausland
Moderator: Petra Bausch
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AW: Zustellung "Vorläufiges Zahlungsverbot" im Ausland
Hallo Herr Schmitz,
versuchen Sie es argumentativ doch einmal mit § 1069 ZPO und der entsprechenden Kommentierung in Zöller/Geimer ZPO, 25. Auflage (vergl dort auch RdNr.1 zu § 183 ZPO).
Alles Gute
Norbert Coenen
versuchen Sie es argumentativ doch einmal mit § 1069 ZPO und der entsprechenden Kommentierung in Zöller/Geimer ZPO, 25. Auflage (vergl dort auch RdNr.1 zu § 183 ZPO).
Alles Gute
Norbert Coenen
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